Aktuelles 

(Stand 29.05.2023)

Liebe Freunde des ehemaligen Freibades in Hiesfeld,

 

Der gesamte Vorstand bedankt sich für die treue Unterstützung bei den vielfältigen Vorhaben, die der Verein in der Vergangenheit versucht hat, zu bewerkstelligen.

Leider war unser letztes, größtest Vorhaben nicht von Erfolg gekrönt, so dass die letzte Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins beschlossen hat.

 

Dieser Internetauftritt wird in kürze ebenfalls beendet. Der komplette Datenbestand wird gesichert und geht damit nicht verloren.

 

Bis dahin verbleiben mit herzlichen Grüßen

Thomas Giezek, Lilo Wallerich, Rainer Horstmann

 

Die Mitglieder des Freibad Hiesfeld e.V. haben sich anläßlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.03.2023 in der Gaststätte Galland einstimmig dafür ausgesprochen, den Freibad Hiesfeld e.V. aufzulösen. 

Für das Oberverwaltungsgericht Münster war das ein einmaliger Fall

 

Liebe Freundinnen und Freunde unseres ehemaligen Freibades:

 

Das Oberverwaltungsgericht hat anders entschieden. Unsere Hoffnung, dass das Bürgerbegehren wieder aufleben kann, nachdem die Verwaltung den Kompromissvorschlag einseitig aufgekündigt hatte, ist durch das Urteil vom 08.11.2022 jetzt endgültig abgelehnt worden.

Die Begründung erstreckt sich auf folgende drei Punkte:

  • Die Formulierung der Begründung für das Bürgerbegehren auf den Unterschriftslisten, die nach den Vorgaben der Verwaltung übernommen wurde, ist unvollständig, weil nicht zweifelsfrei erkennbar gewesen ist, welcher Ratsbeschluss mit dem Bürgerbegehren beanstandet werden sollte. Die Folge: Alle Unterschriften sind damit ungültig!
  • Die Frist für die Durchführung des Bürgerbegehrens wird streng nach dem Wortlaut der Gemeindeordnung ausgelegt. Das hätte bedeutet, innerhalb von drei Monaten nach der Unterschriftenaktion hätte dann der Bürgerentscheid herbeigeführt sein müssen!
  • Das Freibad wurde abgerissen mit der Folge, dass das Ziel des Bürgerbegehrens tatsächlich nicht mehr erreichbar ist!

Eine ausführliche Information erfolgt, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.

 

Aber schon jetzt bedanken sich die drei Initiatoren des Bürgerbegehrens Reinhard Claves, Roland Weber und Rainer Horstmann beim Vorstand und bei allen Mitgliederinnen und Mitgliedern des Freibad Hiesfeld e.V. für die tatkräftige und moralische Unterstützung beim Gang durch die Instanzen.

 

Ohne diesen Beistand hätte kein Bürgerbegehren stattfinden können. Die Hoffnung stirbt zuletzt hat sich in diesem Fall aber leider bewahrheitet.

 

Und eine Lehre aus diesem Verfahren nehmen wir alle sicherlich mit: 

Kompromisse sind immer wichtig und gut, vor allem in der Politik. Wenn die Verwaltung dem Bürger allerdings einen Kompromiss anbietet, gehe nicht darauf ein!

 

Der Vorstand des Freibad Hiesfeld

Thomas Giezek, Lilo Wallerich, Rainer Horstmann

Superstimmung auf unserer Jahreshauptversammlung am 07.08.2022 im Walzwerk Dinslaken.

Viele Freunde und Förderer unseres Freibades in Hiesfeld stellen sich die Frage:

 

Warum unterstützt der Freibadverein das Berufungsverfahren zum Bürgerbegehren Pro Freibad vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Stadt Dinslaken?

 

Wir versuchen, diese Frage für alle verständlich hier und jetzt noch einmal zu erläutern:

 

Kernpunkt unserer Überlegungen war ja – wie allgemein bekannt – die einseitige Aufkündigung des sog. Bäderkompromisses Anfang 2019 durch unseren damaligen Bürgermeister Dr. Michael Heidinger und der späteren Bestätigung dieser Aufkündigung durch den Rat der Stadt Dinslaken.

Die Mitglieder des Freibadvereins hatten diesem Kompromiss 2017 nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das alte Bestandsbecken wieder instandgesetzt wird. Anderenfalls sind wir davon ausgegangen, dass das bestehende Bürgerbegehren fortgeführt werden sollte.

 

Mit unseren Vorstellungen sind wir allerdings bei der Verwaltung auf taube Ohren gestoßen. Hier wurde kurz und bündig entschieden, die Fristen für das Bürgerbegehren seien nun verstrichen, außerdem habe sich durch die eingeholten Bodengutachten ein völlig neuer Sachstand ergeben, der den Fortgang des Bürgerbegehrens ausschließe.

 

Unsere hiergegen erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist mit Urteil vom 14.08.2020 abgewiesen worden. Allerdings hat das Gericht die Gründe, welche von der Stadt Dinslaken zum Wegfall der Voraussetzungen des Bürgerbegehrens angeführt wurden, allesamt zurückgewiesen. Diese waren insbesondere:

  • Alle Fristen für das Bürgerbegehren sind nicht abgelaufen.
  • Der veränderte Sachverhalt zum Baugrund ist kein Grund, das Bürgerbegehren für nicht durchführbar anzusehen.

Die Annahme des Kompromisses durch den Freibadverein – so das Gericht – hatte aber letztendlich dazu geführt, dass das Gericht hierdurch quasi eine Beendigung des Bürgerbegehrens gesehen hat.

 

Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht im Urteil aber auch ausgeführt, dass ein derartiger Sachverhalt (die einseitige Aufkündigung eines wirksamen Kompromisses) in der Rechtsprechung und den Kommentaren zur Gemeindeordnung noch nicht entschieden bzw. kommentiert ist und aus diesem Grunde die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) zugelassen.

 

Der Freibadverein hat sich auf seiner Mitgliederversammlung am 16.08.2020 einstimmig dafür ausgesprochen, das weitere Verfahren vor dem OVG zu unterstützen.

 

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ebenso wie die Begründung inzwischen eingereicht.

Einen Kernpunkt der Begründung wollen wir Euch nicht vorenthalten. Unser Rechtsanwalt Robert Hotstegs hat u.a. hierzu ausgeführt:

 

In dem Moment, in dem die Beklagte von dem Bäderkompromiss abrückte standen ihr keine ausreichenden sachlichen Gründe hierfür zur Verfügung. Denn die vom Verwaltungsgericht so bezeichnete "Bodenproblematik" stellt keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage dar. Der Untergrund des Freibades kann weiterhin bebaut und für die Realisierung des Bürgerbegehrens

genutzt werden. Die von der Beklagten erwartete nahezu unbegrenzte Gewährleistung ist lediglich herangezogen worden, um sich politisch vom Bäderkompromiss lossagen zu können. Es liegen der Beklagten gegenteilige Unterlagen vor, die eine Realisierung gleichwohl ermöglichen.

 

Weitere Überlegungen zum Verfahren vor dem OVG waren aber auch, andere Vereine, Gemeinschaften, Initiativen etc. vor einem solchen „Verwaltungsgebahren“ zu schützen und es nach Möglichkeit erst gar nicht dazu kommen zu lassen.

Denn eines ist klar, diese Verfahren werden von Ehrenamtlern, wenn überhaupt, durchgeführt. Und wenn es die Verwaltung durch eine einseitige Aufkündigung

eines Kompromisses schafft, auf diese Art und Weise jedes Bürgerbegehren zu beenden, stellt sich für den Laien die Frage: Welchen Wert hat denn dann bitteschön ein Bürgerbegehren überhaupt noch?

 

 

Wir wollen uns an dieser Stelle ganz herzlich für die Spendenbereitschaft bedanken. Diese hat es dem Verein letzten Endes erst ermöglicht, das Berufungsverfahren weiterhin zu unterstützen.

 

 

Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Förderern ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und....

                       

bleibt bitte alle gesund!

 

PS: Wir halten Euch natürlich weiter auf dem Laufenden.

 

 

Thomas Giezek                   Lilo Wallerich                       Rainer Horstmann

 

Leserbrief von Peter Franke in der NRZ vom 19.08.2020

 

„Es wird spannend“

„Freibad Hiesfeld“. Leider ist ein Antrag auf Weiterführung des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Freibad Hiesfeld auf Ablehnung gestoßen. Argumentiert wird hier z.B. dass es Luxus wäre, für eine Stadt wie Dinslaken 2 Freibäder zu unterhalten. Hat doch selbiger Parallelbetrieb jahrelang funktioniert, wohl unter einer anderen Kommunalverwaltung. Das Gutachten – nicht dauerhaft tragfähiger Untergrund zur Weiterführung des Freibades – halte ich für konstruiert und an den Haaren herbeigezogen. (...) Ein Wahlslogan von Herrn Heidinger lautet ja: Dinslaken schafft mehr Wohnraum! Es wird spannend sein, zu sehen, welcher Bauunternehmer als erster auf dem Ex-Freibadgrundstück zu graben anfängt – und in welcher Beziehung dieser zu Herrn Heidinger und den Stadtwerken steht.

Peter Franke, Dinslaken

 

Nachnutzung des Freibadgeländes in Hiesfeld

 

Liebe Freundinnen und Freunde des ehemaligen Freibades Hiesfeld,

 

Die DIN FLEG (das ist die Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft) hat dem Vorstand des Freibad Hiesfeld e.V. den Vorschlag unterbreitet, diesen in die Planungen über eine evtl. Nachnutzung des Freibadgeländes einzubinden.

 

Der Vorstand hat hierzu folgende Auffassung:

 

Nach § 31 der Gemeindeordnung dürfen Ratsmitglieder, die ein Ehrenamt ausüben weder beratend noch entscheidend mitwirken. Das trifft für unseren Vorsitzenden und die Stellvertreterin zu. Da der Vorstand nach § 7 unserer Satzung nur zu zweit gemeinschaftlich mit dem Vorsitzenden bzw. der Stellvertreterin kann auch der Kassierer hier nicht mitwirken.

 

Die Vorstandsmitglieder werden durch ihre Bestellung verpflichtet, die dem Vorstand übertragenen Geschäfte zu führen und den Verein zu vertreten. Der Vorstand ist beim Führen seiner Geschäfte an die Weisungen der Mitgliederversammlung gebunden. Er hat die wirksamen Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen, Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

 

Auf Grund der aktuellen Lage haben wir weisungsgemäß auf die Durchführung einer Mitgliederversammlung zunächst verzichtet. Allerdings sagt ja bereits der Zweck in unserer Satzung, dass der Verein sich u.a. maßgeblich für den Erhalt des Freibades Hiesfeld einsetzt. Das weitere Vorgehen des Vereins kann somit ohne eine Mitgliederversammlung nicht abschließend geklärt werden

 

Des Weiteren finanziert der Freibadverein einen Rechtsstreit zwischen den Beteiligten. Ein Mitglied im Vorstand des Freibadvereins ist Mitinitiator des Bürgerbegehrens pro Freibad gegen die Stadtverwaltung.

 

Wir sehen die Gesprächsangebote über die Nachnutzung des Freibadgeländes in Hiesfeld als lobenswert an sich an. Allerdings sieht sich der Vorstand aus den o.g. Gründen außerstande, hieran teilzunehmen.

Liebe Grüße, Euer Vorstand

Thomas Giezek, Lilo Wallerich, Rainer Horstmann, Jürgen Weber

Liebe Freundinnen und Freunde,

 

Wir danken euch für die Unterstützung und Treue, nach drei Jahren kann man sagen: Es wurde uns vieles versprochen und nichts davon gehalten!

 

Einmal hieß es Gutachten, Hygiene oder Hochwasser, letztendlich waren es die karierten Maiglöckchen die fehlten!

Jetzt wird wahrscheinlich das umgesetzt, was von Anfang an angedacht war!

 

Ohne Eure Unterstützung und geopferten Stunden (viele sind Fachleute in eigener Sache geworden) und auch der Unterstützung von vielen ehrenamtlichen Vereinen wären wir nie so weit gekommen.

 

Die angedachte Umsetzung eines Bürgerbades hat Teile der Verwaltung, Stadtwerke! und Politik so aufgeschreckt, das schnell Fakten geschaffen wurden und unser altes Becken zerstört wurde, damit es keine kostengünstige Alternative für den Fortbestand geben wird.

 

Wir möchten uns bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanken die viel Ihr Arrangement und ihre Freizeit geopfert haben, aber dadurch auch einiges über den Umgang des Rechtsstaats erfahren haben. Lippenbekenntnisse, wie schon ein verstorbener Alt Kanzler sagte: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“, sind auch heute noch an der Tagesordnung!

 

Wir, der Vorstand des Freibad Hiesfeld e.V. verabschieden uns aus dem Jahr 2019 mit einem kurzen Resümee der vergangen 3 Jahre.

 

Der Freibad Hiesfeld e.V. besteht seit nunmehr über 25 Jahren und hat sich von Beginn an für den Schwimmsport und den Schwimmunterricht für Kinder eingesetzt. Im Ortsteil Hiesfeld befinden sich 4 Grundschulen, noch eine Realschule und ein Gymnasium sowie etliche Kindergärten. Weiterer Satzungszweck des Vereins ist auch dafür Sorge zu tragen, dass das Freibad in Hiesfeld erhalten bleibt, denn von Beginn der Gründung des Vereins an gab es immer wieder Versuche und Bestrebungen, das Bad zu schließen. Dieses konnte in der Vergangenheit aber immer erfolgreich abgewendet werden, insbesondere auch deshalb, weil der Verein eine überaus breite Unterstützung aus der Bevölkerung und auch der angrenzenden Revierstädte (Oberhausener und Duisburger Norden) erfahren hat.

Der Rat der Stadt Dinslaken hat allerdings in seiner Ratssitzung am 02.07.2019 die endgültige Schließung des Freibades Hiesfeld auf die Tagesordnung gesetzt und auch beschlossen.

An dieser Stelle wollen wir noch einmal eine kurze Zusammenfassung der Historie, die zur voraussichtlichen endgültigen Schließung geführt hat, darstellen.

  • Ende 2015 wurde festgestellt, dass die Filteranlage defekt war. Eine neue Anlage hätte für ca. 300.000 € angeschafft werden müssen.
  • Die Verwaltung hat daraufhin das Freibad im Kalenderjahr 2016 gar nicht erst eröffnet und die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Schieflage des Beckens ohnehin im Jahre 2018 dazu geführt hätte, das Bad zu schließen, da die hygienerechtlichen Voraussetzungen ab 2018 nicht mehr gegeben waren.
  • Die Politik war sich nicht einig darüber, ob jetzt eine Sanierung, ein Neubau oder gar die endgültige Schließung des Freibades erfolgen solle.
  • Ende 2016 mit einem neuen Vorstand und einer erfolgreichen Mitgliederwerbung stellte sich der Verein neu auf und hat die alten Ziele des Vereins (allerdings zu diesem Zeitpunkt ohne Freibad, denn das war ja geschlossen) wieder aufgenommen, insbesondere sich um den Erhalt des Freibades zu kümmern.
  • Die Stadt hat in der Folge das Freibadgelände in die Hände einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Dinslaken, der DinBad GmbH, übertragen.
  • Auf Betreiben der Sportvereine in Dinslaken wurden jetzt Planungen aufgestellt, dass in Dinslaken bestehende Combibad um einen Beckenbau für die Vereine zu erweitern. In diesem Zusammenhang wurde im Jahre 2017 ein Bürgerbegehren in Gang gesetzt, welches folgendes beinhaltete:
    • Soll das DINAmare zu einem ganzjährig nutzbaren „DINAmare plus“ (Erweiterung um Kursbecken 10x10 m, Lehrschwimmbecken 10x16 m – jeweils mit Hubboden, 5 Bahn-25m Sportbecken, Vereinsräume) ausgebaut werden, dass der Öffentlichkeit die bisher vorhandenen Wasserflächen ganzjährig ( im Sommer als Freibad ) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht, statt das Freibad Hiesfeld für eine max. viermonatige jährliche Nutzung zu sanieren?“ Die Kostenschätzung belief sich auf 12,4 Mio. €.
  • Dieses Bürgerbegehren hat den Freibadverein dazu veranlasst, ebenfalls ein Bürgerbegehren mit folgendem Inhalt zu initiieren:
    • „Sind sie dafür, das Freibad Hiesfeld zu erhalten und zu einem ganzjährigen Freibadstandort mit 50 x 25 m Becken, überdacht mit einer Traglufthalle in den kalten Jahreszeiten und einem separaten Gebäude für ein Lehrschwimmbecken, 16 x 11 m auszubauen?“ Die Kostenschätzung belief sich auf 11,5 Mio. €.
  • Beide Bürgerbegehren wurden von der Verwaltung genehmigt. Das Begehren des Freibadvereins führte mit über 8.000 gültigen Unterschriften (Quorum war bei 3.316 Unterschriften) zu einer breiten Unterstützung.
  • Mitte 2017 wurden dann Seitens der Politik ein Kompromiss für beide Parteien der Bürgerbegehren erarbeitet. Für den Freibadverein war ein Beckenneubau geplant, der dann auch von den Stadtwerken vorgestellt wurde und bei den Mitgliedern großen Anklang fand. Dementsprechend fiel in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung das Abstimmungsergebnis mit 123 Ja und 5 Gegenstimmen für den Kompromissvorschlag aus. Die Sportvereine des Bürgerbegehrens in Dinslaken sind ebenfalls auf einen für sie erarbeiteten Kompromissvorschlag eingegangen.
  • Das Bürgerbegehren des Freibadvereins wurde ausdrücklich nicht für beendet erklärt, bis zur Erfüllung des Kompromisses.
  • Ende Februar 2019 wurde der Vorstand vom Bürgermeister in Gegenwart der Leitung der Stadtwerke Dinslaken darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Kompromiss aus 2017 aufgekündigt werde, weil auf Grund neuerer Bodengutachten ein Beckenneubau nur unter erheblichen Kosten möglich sei. Ein Beckenneubau könne versicherungstechnisch nicht auf die vorgesehene Laufzeit abgeschrieben werden. Es solle sich in kürzester Zeit mit den schwimmsporttreibenden Vereinen zusammengesetzt werden. Dies wurde vom Freibadverein abgelehnt unter Hinweis, dass zunächst die Mitglieder informiert werden müssten und die Frage im Raum stehe, wie nunmehr mit dem alten Bürgerbegehren weiter zu verfahren sei.
  • Auf Antrag des Freibadvereins hat die Verwaltung per rechtsbehelfsfähigen Bescheid entschieden, dass die Voraussetzungen des Bürgerbegehrens aus 2017 nunmehr verfristet seien und sich außerdem der Sachverhalt grundlegend geändert habe. Gegen diesen Bescheid ist z.Zt. ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Az. 1 K 3411/19, anhängig.
  • Im Vorfeld der Ratssitzung vom 02.07.19 wurden dem Vorsitzenden und der Stellvertreterin unseres Vereins, die beide im Rat der Stadt Dinslaken vertreten sind unterbreitet, dass sie wegen Ihrer Vorstandstätigkeit befangen seien und an der anberaumten Abstimmung nicht teilnehmen dürften. Im Vorfeld dieser Befangenheitsbelange sind der Vorsitzende und die Stellvertreterin von ihren Vorstandsämtern zurückgetreten. Im Rahmen einer danach einberufenen außerordentlichen Versammlung wurden der Vorsitzende und die Stellvertreterin einstimmig wiedergewählt.
  • Selbst die Überlegungen des Freibadvereins zum Betrieb eines Bürgerbades sind bei der Verwaltung und Teilen der Politik auf taube Ohren gestoßen. Für uns war das vollkommen unverständlich, weil dieses Betreibermodel ja für die Stadt und den Haushalt kostenneutral ist. Diese kurze Zusammenfassung zeigt, welchen Stellenwert der Freibadverein zurzeit genießt und wie mit Ehrenamtlern umgegangen wird.

Letztendlich ist noch zu erwähnen, dass dem Freibadverein die Möglichkeit eingeräumt wurde, eine Alternative für einen Beckenneubau zu finden. Der Verein hat einen Architekten gefunden, der eine Renovierung des Beckens für möglich gehalten hat. Die Voraussetzungen, unter denen die Verwaltung bereit war, eine Alternative zu suchen, waren äußerst fragwürdig und wurden vom Verein mit anwaltlicher Unterstützung auch moniert. Seitens der Verwaltung wird jetzt sogar geäußert, der Architekt hätte von Anfang an eine Bebauung auf diesem Gelände ausgeschlossen. Angeblich hätte er geäußert, der Boden sei nicht tragfähig. Wir stellen hiermit klar, dass uns gegenüber dargelegt wurde, dass ein Bad sehr wohl zu betreiben wäre.

Die vorliegen Gutachten werden sämtlich in keiner Weise angezweifelt. Zweifel an der Redlichkeit der Verwaltung in der Bevölkerung beruhen auf folgenden Tatsachen:

  1. Das Bad besteht seit 95 Jahren.
  2. Das jetzt zurück gebaute Becken wurde in ein altes Becken eingesetzt und bestand seit mehr als 35 Jahren.
  3. Man hat in der jüngeren Vergangenheit bewusst auf Investitionen in die Technik etc. verzichtet, um den Beckenzustand jetzt so zu haben, wie er vorhanden ist.
  4. Der Vorstand und etliche Mitglieder des Vereins sind der Auffassung, dass am alten Standort sehr wohl ein Freibad mit dem alten Becken zu betreiben ist.

Letzten Endes können wir jetzt nur noch auf einen positiven Ausgang unseres Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht hoffen. Sollte dies positiv für uns ausgehen, ist der dann anstehende Bürgerentscheid aber immer noch nicht gewonnen. Die Stadt hat ja für die Zukunft des Haushaltes bereits eine mögliche Haushaltssicherung ins Gespräch gebracht.

 

Wir wünschen Euch ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Thomas Giezek, Lilo Wallerich, Jürgen Weber, Rainer Horstmann

  • Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Pro Freibad“ haben sich darauf verständigt, dass im Jahre 2017 genehmigte Bürgerbegehren weiter zu führen, weil der im Jahre 2018 ausgehandelte Kompromiss mit der Stadt Dinslaken am 22.02.2019 mündlich aufgekündigt worden ist. Die Vertreter der Stadtwerke Dinslaken und der Bürgermeister haben uns mitgeteilt, dass das Freibad Hiesfeld nicht gebaut werden soll. Der Rat der Stadt Dinslaken hat das in seiner Sitzung am 02.07.2019 auch so beschlossen.

Die Mitglieder des Freibad Hiesfeld e.V. haben auf der Jahreshauptversammlung am 11.03.2019 den Initiatoren ihre ausdrückliche Unterstützung zugesagt. 

Das Klageverfahren auf Fortführung des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid ist mitlerweile beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Weitere Informationen erfolgen, sobald seitens des Gerichts hierzu entsprechende Infos ergehen.

 

Für uns ist es gerade jetzt sehr wichtig, dass wir auf Eure Unterstützung zählen können und auch für den Freibad Hiesfeld e.V. weitere Mitglieder gewinnen.

Treffender als im Leserbrief, verfasst von Peter Franke, in der NRZ vom 26.02.2019 kann die derzeitige Situation nicht beschrieben werden. Herzlichen Dank hierfür Peter Franke.

Teetrinken in China hilft uns nicht weiter, werden Sie Mitglied im Freibadverein und unterstützen Sie uns bei unserem Vorhaben, das Freibad in Hiesfeld zu erhalten.

Herzlich willkommen!

Das Freibad ist für viele Bürger ein wichtiges, vielleicht das wichtigste Freizeitangebot in Dinslaken. Es ist ein generationsübergreifender Treffpunkt – ein Stück Lebensqualität und ein Ort der Gesunderhaltung. Damit das Bad auch in finanziellen Krisenzeiten erhalten bleibt, will der Freibadverein die Stadtwerke Dinslaken in ihren Bemühungen, die Betriebskosten zu senken bzw. die Attraktivität zu steigern, unterstützen.

Weitere Informationen zu den Planungen, Aktionen und gemeinsamen Veranstaltungen finden Sie hier auf unserer Webseite des Freibad Hiesfeld e.V.

Wichtige aktuelle Termine (aktualisiert am 29.11.2018)

 

Weitere wichtige Termine sind auf unserer Seite "Termine und Aktuelles" eingestellt!!

 

Besuchen Sie unsere neue Bildergalerie. Wir arbeiten daran, diese fortlaufend zu erweitern.

Leider, leider.....

Der Hiesfelder Freibadverein stellt sich vor

 

1992 haben sich einige engagierte Hiesfelder Bürger zusammengetan und den Freibadverein gegründet, da damals die Existenz des Bades gefährdet war. Seit dieser Zeit kümmern wir uns intensiv um die Angelegenheiten des Freibades, um es Ihnen und besonders Ihren Kindern zu erhalten, für die es ja in Hiesfeld nur wenige Freizeitangebote gibt.

 

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu können. Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz über unseren Verein. Wir freuen uns auf Sie!

Kontakt

Hier finden Sie uns

Freibad Hiesfeld e.V.

46539 Dinslaken

Krengelstr. 34a

Vorstand@freibad-hiesfeld-ev.de 

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